



| 1. Name und Sitz | |||
| Unter dem Namen Freundeskreis Propstei St.Gerold besteht ein Verein nach Art.60 ZGB mit Sitz in Wil (CH). | |||
| 2. Zweck | |||
| Der Verein unterstützt und fördert die Tätigkeit der Propstei St.Gerold ideell und materiell. | |||
| 3. Sitz | |||
| Der Verein setzt sich aus Einzel-und Kollektivmitgliedern zusammen. Die Jahresbeiträge werden von der Generalversammlung festgelegt. | |||
| 4. Organe | |||
| Die Organe des Vereins sind: - Die Generalversammlung - Der Vorstand - Die Rechnungsrevisoren |
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| 5. Die Generalversammlung | |||
| 5.1 | Sie besteht aus allen anwesenden Vereinsmitgliedern und tritt jährlich einmal zusammen. | ||
| 5.2 | Ihre Befugnisse sind: - Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren - Genehmigung von Jahresbericht und rechnung - Änderung der Statuten |
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| 5.3 | Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. | ||
| 6. Der Vorstand | |||
| Er besteht aus Präsident, Vizepräsident, Kassier, Aktuar und 5 weiteren Mitgliedern. Er wird für 3 Jahre gewählt und ist wieder wählbar. Zusätzlich gehören dem Vorstand der Propst an, sowie eine Person des Leitungsteams mit beratender Stimme. Der Propst ist stimmberechtigt. | |||
| 6.1 | Der Präsident wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der Generalversammlung gewählt. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. | ||
| 6.2 | Befugnisse und Pflichten: Der Vorstand pflegt die Kontakte mit dem Freundeskreis und mit der Propstei. | ||
| 6.3 | Der Kassier zeichnet in finanziellen Belangen des Freundeskreises selbständig. | ||
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| 8. Die Finanzen | |||
| Das Vereinsvermögen wird aus Mitgliederbeiträgen
und freiwilligen Zuwendungen gebildet. Der Vorstand beschliesst über
die Weiterleitung des Vereinsvermögens. Er erstattet darüber
Bericht der Generalversammlung. Bei Auflösung des Vereins entscheidet die Generalversammlung über die Verwendung des Vermögens. Diese Statuten wurden durch die Generalversammlung vom 25. April 1999 genehmigt und ersetzen alle früheren Statuten. |
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| St. Gerold, 25. April 1999 | |||
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